1. Schritte
Im Trauerfall

Falls der Tod zu Hause eintritt, rufen Sie bitte zuerst einen Arzt oder außerhalb der Praxiszeiten den ärztlichen Notdienst an unter der Telefonnummer 116 117. Der Arzt stellt nach Feststellung des Todes den Totenschein aus, den wir für die Überführung benötigen. In Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen wird der Arzt vom Personal gerufen.

Anschließend nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf: Das Bestattungshaus Schade steht Ihnen im Trauerfall rund um die Uhr zur Verfügung. Wir sind auch an Sonn- und Feiertagen für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne online, oder wählen Sie die Rufnummer:

02921–71 905

Dokumente, die wir benötigen

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Elektronische Gesundheitskarte / Chipkarte Krankenkasse
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Personenstandsurkunden in ausländischer Sprache: Diese müssen von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden und sind zusätzlich vorzulegen.